ECVET ist ein europäisches Transparenzinstrument für Qualifizierung, sowohl über Ländergrenzen als auch über die Grenze von Bildungsbereichen hinweg. Es ermöglicht international valide Zertifizierung auch für neue und für interdisziplinäre Bildungsgänge. Grundlage dafür ist die Beschreibung der erworbenen Kompetenzen unabhängig von Lernort, Lernkontext und Lerndauer.
Die Zertifizierung umfasst sowohl das Wissen, als auch die Fertigkeiten und die Umsetzungs-Kompetenz, die in der Ausbildung erworben wurden. Damit unterstützt ECVET die Entwicklung neuer Qualifikationen sowie die Zertifizierung so genannter non-formal und informell erworbener Kompetenzen und der Berufserfahrung.
Mit der 2009 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedeten Empfehlung zur Entwicklung des ECVET Systems unterstützt die EU die Mitgliedstaaten bei der Förderung von Transparenz, Vergleichbarkeit, Transferierbarkeit und Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Kompetenzen.
Die Anwendung von ECVET in den Mitgliedstaaten erfolgt auf freiwilliger Basis im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Das heißt, es ist weder beabsichtigt, nationale (Aus-)Bildungssysteme zu harmonisieren, noch sie in einzelne, starre Modulabschnitte zu zerlegen. Auch ist mit ECVET keine automatische Anrechnung von Leistungspunkten verbunden.
ECVET soll die Entwicklung gegenseitigen Vertrauens zwischen den Akteuren der nationalen Berufsbildungssysteme, zwischen den zuständigen Stellen und Trägern der beteiligten Institutionen sowie zwischen den unmittelbar Beteiligten fördern.
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat der Rat der Europäischen Union am 24.11. 2020 die Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz 2020/C 417/01 verabschiedet.
Diese enthält Schlüsselprinzipien für eine agile Berufsbildung, die sich rasch an Arbeitsmarktbedürfnisse anpasst und qualitätsvolle Lernangebote für alle Altersgruppen bereitstellt.
Zur Unterstützung dieser Reformen fördert die Kommission Zentren für berufliche Exzellenz (CoVEs).
Ausgehend von der Ratsempfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz und der aktualisierten Europäischen Kompetenzagenda fokussiert die Osnabrück Erklärung für die Jahre 2021 bis 2025 auf folgende vier Bereiche:
• Resilienz und Exzellenz durch Qualität, inklusive und flexible berufliche Aus- und Weiterbildung.
• Die Errichtung einer neuen Kultur des lebenslangen Lernens.
• Die Unterstützung von Nachhaltigkeit durch berufliche Aus- und Weiterbildung.
• Einen europäischen Bildungsraum und eine internationale Dimension der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Am 30. 11.2020 wurde die Erklärung unterzeichnet durch die für berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen Minister/innen der Mitgliedsländer, der EU Beitrittskandidatenländer und der EWR-EFTA Länder, die Europäischen Sozialpartner und die Europäische Kommission. Sie wird unterstützt durch Verbände der Berufsbildungsanbieter auf europäischer Ebene (VET4EU2) und Lernendenvertreter/innen (OBESSU, European Apprentices Network).